Maigesellschaft 1448

Kleinkönigsdorf e.V.

Mitgliedschaft

1. Allgemeine Voraussetzung

Vereinsmitglieder nach §4.2 der Satzung können nur natürliche Personen werden, die ihren ständigen Wohnsitz im Ortsteil Kleinkönigsdorf haben oder dort ansässig gewesen sind oder ihre Verbundenheit mit der Maigesellschaft 1448 Kleinkönigsdorf e.V. dadurch kundtun, dass sie denn Sinn und Zweck des §2 der Satzung erfüllen und aufrechterhalten. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

2. Die Vereinsmitglieder bestehen aus drei Gruppen

a) Aktive Mitglieder

Aktives Mitglied kann derjenige werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, männlich und ledig ist.


(Mit 15. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Eltern, kein Recht an Wahlen und keine Pflicht, wie ersteigern einer Maifrau oder einen Posten).

b) Inaktive Mitglieder

Inaktives Mitglied kann derjenige werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereits aktives Mitglied der Maigesellschaft 1448 Kleinkönigsdorf e.V. gewesen ist.

Inaktives Mitglied kann auch werden, wer männlich ist und von den aktiven Mitgliedern mit mehr als 3/4 der abgegebenen Stimmen gewählt wird.

c) Fördermitglieder

Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die die Vorraussetzungen von §4.1 der Satzung erfüllt. Fördermitglied kann nur werden, wer mit mehr als 3/4 der abgegebenen Stimmen des Vorstandes gewählt wird.

Beendigung der Mitgliedschaft

die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss aus dem Verein oder mit dem Ableben eines Mitglieds.

Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Das auf dieser Weise ausgeschlossene Mitglied, kann gegen diesen Beschluss innerhalb einer Woche Einspruch erheben. Der Einspruch ist mit Begründung schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Einspruch wird bei der nächsten Hauptversammlung der aktiven Mitglieder entschieden. Bestätigen 3/4 der anwesenden aktiven Mitglieder den Ausschluss, wird der Einspruch abgewiesen. Das ausgeschlossene Mitglied bleibt ab dem Vorstandsbeschluss von allen Aktivitäten der Maigesellschaft 1448 Kleinkönigsdorf e.V. ausgeschlossen

Ein Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbetrages oder anderen finanziellen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft im Rückstand ist.

Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beträge und deren Fälligkeit werden von der Hauptversammlung der aktiven Mitglieder festgelegt. Die Beiträge können von den aktiven Mitgliedern, inaktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern in unterschiedlicher Höhe erhoben werden.